_ÖR Lücken

Polizeirecht

Handelt die Polizei aufgrund einer Weisung (durch Gemeinde/BGM), wer übt dann Ermessen aus?

Es findet eine Ermessensverschiebung hin zur Gemeinde statt. 
 
Ein Ermessen der Polizei ist nicht gegeben, weil sie ja in der Verwaltungshierarchie nicht für das Verhalten der Gemeinde/BGM den Kopf hinhalten muss. Maßstab der Ermessensprüfung ist also das Ermessen der Gemeinde.

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