Vertragliche Schuldverhältnisse

Was sind die Verpflichtungen des Vermieters?

  1. Gebrauchsgewährung (§535 I 1): Gewährung des (vertragsgemäßen) Gebrauchs auf Zeit
  2. Gebrauchsüberlassungs- und Gebrauchserhaltungsplicht: Die Sache muss dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und auch erhalten werden
  3. Instandhaltung und Schönheitsreparaturen: Grds. Vermieter verpflichtet, Reparaturen auszuführen, aber abdingbar bei Schönheitsreparaturen (kann in Vertrag vereinbart werden)
  4. Nebenleistungspflichten: Tragen der Lasten der Mietsache (§535 I 3), Schutzpflichten (§241 II), Aufklärungspflichten sowie Duldungspflicht (§539 II)
 
 
 
 
 
 
 
Weiteres:
- verschuldensunabhängige Haftung (auch für "Umwelteinflüsse)
 

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