Vertragliche Schuldverhältnisse

Was ist die gemischte Schenkung?

  • Definition: Vermögenszuwendung, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien teils entgeltlich, teils unentgeltlich erfolgen soll

    e.A.: Einheitstheorie: Normen der Vertragstypen finden kumulativ Anwendung; bei Kollision Auslegung nach dem von den Parteien gewollten Zweck

    a.A.: Trennungstheorie: zerlegt das Rechtsgeschäft auch bei real unteilbaren Leistungen in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil und wendet auf jeden die Regeln an, die für ihn bei isoliertem Vorliegen gelten würden. Da eine reale Abtrennung der schenkweisen Mehrleistung nicht möglich sei, müsse insoweit eine wertmäßige Aufteilung in ideelle Bruchteile erfolgen.

    h.M.: Zweckwürdigungstheorie: die auf die Zuordnung zu einem bestimmten gesetzlich vorgegebenen Regelungstypus verzichtet und stattdessen für den jeweiligen Einzelfall diejenigen Normen anwendet, die dem Zweck oder dem Parteiwillen am besten entsprechen

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