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Klagen

Passivlegitimation bei Gemeinden, große Kreisstädten und kreisfreien Städten? Und was gilt beim LRA, insbesondere wenn es um Bauangelegenheiten geht?

  • Handelt eine Gemeinde/Große Kreisstadt/Kreisfreie Stadt ist stets diese auch selbst passivlegitimiert.

  • Handelt das Landratsamt ist stets zu unterscheiden, ob es staatliche Aufgaben (Bauangelegenheiten) oder Aufgaben des Landkreises wahrnimmt. Im ersten Fall ist der Freistaat Bayern richtiger Beklagter im letzten Fall der Landkreis hingegen selbst.

    Im Falle einer kreisangehörigen Gemeinde, Großen Kreisstadt und bei kreisangehörigen Gemeinden, wenn über ZustVBau zugewiesen wurde, sind diese selber auch passivlegitimiert. Sonst eben der FS Bayern. 

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