_ÖR Lücken

Klagen

Handelt es sich bei einem Gefährderanschreiben um einen VA? Und welche Rechtsschutzmöglichkeit gibt es dagegen?

Nein, mangels Regelungswirkung ist es kein VA. Denn ein Anschreiben droht nur etwaige rechtliche Schritte an. 

Dennoch ist die RGL für so ein Gefärderanschreiben gleichzeitig ein Rechtsverhältnis, was mittels Feststellungsklage angegriffen werden kann. 

Es ist dennoch fraglich, ob ein Gefährderanschreiben eine Grundrechtsverletzung darstellen kann (Willensentschließungsfreiheit)

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