_ÖR Lücken

Baurecht

Kann eine Behörde die Baugenehmigung verhindern, indem sie einfach einen Bebauungsplan erlässt, der die Genehmigung unmöglich macht?

Maßgeblich für die Baugenehmigung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, beziehungsweise zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung. 

Also theoretisch möglich, kostet aber Zeit § 3 BauGB.

Denkbar wäre einfach die BauG zurückzustellen nach §17 I BauGB und währenddessen einen Planfesstellungssbeschluss zu treffen. Damit wäre die letzte Behördenentscheidung aufgeschoben.

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