_ÖR Lücken

Baurecht

Ist die Erteilung einer Baugenehmigung Art. 68 BayBO ein Ermessens-VA?

Nein, weil sobald das Bauvorhaben gegen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, muss die BauG erteilt werden. Nur wenn das Vorhaben dagegen verstößt, ist Raum für Ermessen.

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