RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was ist bei der Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter in Wohnraummietverträgen rechtlich zu beachten?

Die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB) den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen im Falle einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung (Vornahmeklausel) hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt, der ihn so stellt, als habe der Vermieter ihm eine renovierte Wohnung überlassen. (RÜ 12/2018, S. 753)