_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Wie prüft man eine Baugenehmigung?

Das Vorhaben müsste genehmigungspflichtig sein (Art. 55 BayBO)

Das Vorhaben müsste dann genehmigungsfähig sein., 
Formell: Antrag, Nachbarbeteiligung und Einvernehmen der Gemeinde
Materiell: Vereinbarkeit mit Art. 59ff. --> Von hier aus die Verweisung in die §§ 29ff BauGB. 

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