_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Ist es möglich, dass der Fristablauf des Vorbescheids durch eine Klage diesbzgl gehemmt wird?

Eine denkbare Hemmung über § 212a kommt nicht in Betracht, weil der Vorbescheid nur feststellenden Charakter, aber keine Gestaltungswirkung wie eine BauG hat. 

Ausserdem verweist der 71 S. 4 nicht auf die Regelung in Art,. 69, der bestimmt, dass die Einhegung eines Rechtsbehelfs den Lauf der Frist hemmt. 


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