_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Wann ist der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 II erlaubt?

Wenn dies zur Sicherung der Planung gemacht wird. Also wenn die eingeleitete Planung bei Inkrafttreten der Veränderungssperre soweit konkretisiert ist, dass ein Mindestmaß des Inhalts, des zu erwartenden Bebauungsplans erkennbar ist. 

Diskussion