Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position: 60
Zielposition:
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
Eine Urheberrechtsverletzung melden
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieser Karte jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir die Karte so bald wie möglich entfernen.
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieses Kartensatzes jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir den Kartensatz so bald wie möglich entfernen.
Bitte gib mindestens einen Link zu einer Quelle an, mit der wir überprüfen können, ob Deine Beschwerde berechtigt ist!
Bitte gib uns Deine Kontaktinformationen (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), so dass wir Dich für Rücksprache kontaktieren können, falls nötig.
Verschieben
Verschiebe die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Kopieren
Kopiere die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Mehrere neue Karten
Anzahl neue Karten:
mit je Antwortmöglichkeiten
Karte als neu veröffentlichen oder aktualisieren
Du kannst die aktuelle Version der Karte auf ihre Kopien veröffentlichen, so dass die Besitzer die neueste Version erhalten.
Dies würde x Karten betreffen.
Die Veröffentlichung gibt den Besitzern der Kopien lediglich das Angebot, Deine aktuelle Version der Karte zu kopieren. Diese Funktion prüft nicht, ob diese Version der Karte tatsächlich Änderungen enthält.
Deine Anmerkungen zum Update:
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Kartensatz empfehlen
Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Zuletzt bearbeitet: 20.12.2018 10:04:59 von Margerie
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages: Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug)
Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages: Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug)
Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages: Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug)
Auf Grund des Kaufvertrages muss der Käufer die mangelfrei und fristgerecht gelieferte Ware annehmen und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Kommt es zu Verzögerungen bei der Bezahlung der Ware, so kann der Käufer in Zahlungsverzug geraten.
Eine Bedingung für den Verzug ist die Fälligkeit der Zahlung (Leistung). Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, muss außerdem ein Verschulden des Käufers vorliegen.
Ohne Verschulden des Käufers kann der Verkäufer nur vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt.
Für den noch nicht gezahlten Kaufpreis kann der Verkäufer nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Die gesetzliche Höhe für Verzugszinsen liegt für einen einseitigen Handelskauf bei 5 % und für den zweiseitigen Handelskauf bei 9 % über dem Basiszinssatz.
Die Berechnung des Basiszinssatzes ergibt sich aus § 247 BGB. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres aktualisiert. Zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei - 0,83 % (Stand 1. Januar 2016). Daraus ergeben sich für einen einseitigen Handelskauf 4,17 % und für den zweiseitigen Handelskauf8,17 % Verzugszinsen (siehe auch www.basiszins.de)
Auch beim Zahlungsverzug hat der Verkäufer verschiedene Rechte:
1. Zahlung verlangen und zusätzlich Schadensersatz
Wenn der Käufer nach § 286 BGB in Verzug geraten ist kann der Verkäufer weiterhin auf der Bezahlung der Ware bestehen und zusätzlich Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB) verlangen. Die Voraussetzungen für einen Verzug sind:
Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung mit unbestimmter Zahlungsfrist ist erst dann fällig, wenn der Verkäufer vorher eine Mahnung mit Zahlungstermin schickt. Die Mahnung kann entfallen wenn (§ 286 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Eintritt des Verzugs gerechtfertigen. Außerdem gerät der Käufer nach § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
Ist der Schuldner Verbraucher, so gilt diese Vorschrift nur dann, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde (z. B. "Der Schuldner kommt spätestens in Verzug, wenn er seine Zahlungsverpflichtung nicht 30 Tage ab Zugang der Rechnung beglichen hat."). Andernfalls muss erst eine Mahnung mit Zahlungsfrist geschickt werden.
Käufer, die nicht Verbraucher (§ 13 BGB) sind, kommen sogar 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Fahrlässig heißt, der Käufer arbeitet nicht sorgfältig und vergisst die Zahlung. Vorsätzlich handelt er, wenn er die Bezahlung absichtlich unterlässt weil z. B. kein Geld in der Kasse ist.
Der Käufer kommt nicht in Zahlungsverzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Bei Hochwasser, Erdbeben, Unfall oder Streik z. B. trifft den Käufer keine Schuld.
Nach § 281 BGB kann der Verkäufer auch die Zahlung ablehnen und Schadensersatz verlangen. Dadurch erlischt zwar der Anspruch des Verkäufers auf die Leistung der Zahlung, dafür kann er aber die Ware (das Geleistete) zurück fordern (§§ 281 Abs. 5 und 346 bis 348 BGB ).
Statt Schadensersatz kann der Verkäufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB vom Käufer einfordern (z. B. Vertragskosten). Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte sind:
Fälligkeit der Leistung Die Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 281 Abs. 2 BGB): * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.
Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt (siehe oben).
3. Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB ist auch ohne Verschulden des Käufers möglich. Voraussetzung für einen Rücktritt ist lediglich die
Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung der Ware/Leistung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 323 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt.
Die Verkäufer sichern ihr Ansprüche oft zusätzlich durch Eigentumsvorbehaltsklauseln in den AGBs ab. Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt (§ 449 BGB).
Auf Grund des Kaufvertrages muss der Käufer die mangelfrei und fristgerecht gelieferte Ware annehmen und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Kommt es zu Verzögerungen bei der Bezahlung der Ware, so kann der Käufer in Zahlungsverzug geraten.
Eine Bedingung für den Verzug ist die Fälligkeit der Zahlung (Leistung). Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, muss außerdem ein Verschulden des Käufers vorliegen.
Ohne Verschulden des Käufers kann der Verkäufer nur vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt.
Für den noch nicht gezahlten Kaufpreis kann der Verkäufer nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Die gesetzliche Höhe für Verzugszinsen liegt für einen einseitigen Handelskauf bei 5 % und für den zweiseitigen Handelskauf bei 9 % über dem Basiszinssatz.
Die Berechnung des Basiszinssatzes ergibt sich aus § 247 BGB. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres aktualisiert. Zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei - 0,83 % (Stand 1. Januar 2016). Daraus ergeben sich für einen einseitigen Handelskauf 4,17 % und für den zweiseitigen Handelskauf8,17 % Verzugszinsen (siehe auch www.basiszins.de)
Auch beim Zahlungsverzug hat der Verkäufer verschiedene Rechte:
1. Zahlung verlangen und zusätzlich Schadensersatz
Wenn der Käufer nach § 286 BGB in Verzug geraten ist kann der Verkäufer weiterhin auf der Bezahlung der Ware bestehen und zusätzlich Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB) verlangen. Die Voraussetzungen für einen Verzug sind:
Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung mit unbestimmter Zahlungsfrist ist erst dann fällig, wenn der Verkäufer vorher eine Mahnung mit Zahlungstermin schickt. Die Mahnung kann entfallen wenn (§ 286 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Eintritt des Verzugs gerechtfertigen. Außerdem gerät der Käufer nach § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
Ist der Schuldner Verbraucher, so gilt diese Vorschrift nur dann, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde (z. B. "Der Schuldner kommt spätestens in Verzug, wenn er seine Zahlungsverpflichtung nicht 30 Tage ab Zugang der Rechnung beglichen hat."). Andernfalls muss erst eine Mahnung mit Zahlungsfrist geschickt werden.
Käufer, die nicht Verbraucher (§ 13 BGB) sind, kommen sogar 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Fahrlässig heißt, der Käufer arbeitet nicht sorgfältig und vergisst die Zahlung. Vorsätzlich handelt er, wenn er die Bezahlung absichtlich unterlässt weil z. B. kein Geld in der Kasse ist.
Der Käufer kommt nicht in Zahlungsverzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Bei Hochwasser, Erdbeben, Unfall oder Streik z. B. trifft den Käufer keine Schuld.
Nach § 281 BGB kann der Verkäufer auch die Zahlung ablehnen und Schadensersatz verlangen. Dadurch erlischt zwar der Anspruch des Verkäufers auf die Leistung der Zahlung, dafür kann er aber die Ware (das Geleistete) zurück fordern (§§ 281 Abs. 5 und 346 bis 348 BGB ).
Statt Schadensersatz kann der Verkäufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB vom Käufer einfordern (z. B. Vertragskosten). Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte sind:
Fälligkeit der Leistung Die Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 281 Abs. 2 BGB): * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.
Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt (siehe oben).
3. Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB ist auch ohne Verschulden des Käufers möglich. Voraussetzung für einen Rücktritt ist lediglich die
Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung der Ware/Leistung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 323 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt.
Die Verkäufer sichern ihr Ansprüche oft zusätzlich durch Eigentumsvorbehaltsklauseln in den AGBs ab. Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt (§ 449 BGB).
Auf Grund des Kaufvertrages muss der Käufer die mangelfrei und fristgerecht gelieferte Ware annehmen und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Kommt es zu Verzögerungen bei der Bezahlung der Ware, so kann der Käufer in Zahlungsverzug geraten. Eine Bedingung für den Verzug ist die Fälligkeit der Zahlung (Leistung) . Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, muss außerdem ein Verschulden des Käufers vorliegen. Ohne Verschulden des Käufers kann der Verkäufer nur vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt. Für den noch nicht gezahlten Kaufpreis kann der Verkäufer nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Die gesetzliche Höhe für Verzugszinsen liegt für einen einseitigen Handelskauf bei 5 % und für den zweiseitigen Handelskauf bei 9 % über dem Basiszinssatz. Die Berechnung des Basiszinssatzes ergibt sich aus § 247 BGB. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres aktualisiert. Zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei - 0,83 % (Stand 1. Januar 2016). Daraus ergeben sich für einen einseitigen Handelskauf 4,17 % und für den zweiseitigen Handelskauf 8,17 % Verzugszinsen (siehe auch www.basiszins.de ) Auch beim Zahlungsverzug hat der Verkäufer verschiedene Rechte: 1. Zahlung verlangen und zusätzlich Schadensersatz Wenn der Käufer nach § 286 BGB in Verzug geraten ist kann der Verkäufer weiterhin auf der Bezahlung der Ware bestehen und zusätzlich Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB) verlangen. Die Voraussetzungen für einen Verzug sind: Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung mit unbestimmter Zahlungsfrist ist erst dann fällig, wenn der Verkäufer vorher eine Mahnung mit Zahlungstermin schickt. Die Mahnung kann entfallen wenn (§ 286 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Eintritt des Verzugs gerechtfertigen. Außerdem gerät der Käufer nach § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher, so gilt diese Vorschrift nur dann, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde (z. B. "Der Schuldner kommt spätestens in Verzug, wenn er seine Zahlungsverpflichtung nicht 30 Tage ab Zugang der Rechnung beglichen hat."). Andernfalls muss erst eine Mahnung mit Zahlungsfrist geschickt werden. Käufer, die nicht Verbraucher (§ 13 BGB) sind, kommen sogar 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Fahrlässig heißt, der Käufer arbeitet nicht sorgfältig und vergisst die Zahlung. Vorsätzlich handelt er, wenn er die Bezahlung absichtlich unterlässt weil z. B. kein Geld in der Kasse ist. Der Käufer kommt nicht in Zahlungsverzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Bei Hochwasser, Erdbeben, Unfall oder Streik z. B. trifft den Käufer keine Schuld. 2. Schadensersatz statt Leistung / Ersatz vergeblicher Aufwendungen Nach § 281 BGB kann der Verkäufer auch die Zahlung ablehnen und Schadensersatz verlangen. Dadurch erlischt zwar der Anspruch des Verkäufers auf die Leistung der Zahlung, dafür kann er aber die Ware (das Geleistete) zurück fordern (§§ 281 Abs. 5 und 346 bis 348 BGB ). Statt Schadensersatz kann der Verkäufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB vom Käufer einfordern (z. B. Vertragskosten). Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte sind: Fälligkeit der Leistung Die Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 281 Abs. 2 BGB): * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Schadensersatzanspruch rechtfertigen. Verschulden Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Käufer fahrlässig oder vorsätzlich handelt (siehe oben). 3. Rücktritt vom Kaufvertrag Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB ist auch ohne Verschulden des Käufers möglich. Voraussetzung für einen Rücktritt ist lediglich die Fälligkeit der Leistung Eine Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Verkäufer erfolglos dem Käufer eine angemessene Frist zur Bezahlung der Ware/Leistung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 323 Abs. 2 BGB): * der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist, * der Käufer die Zahlung endgültig verweigert oder * aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer außerdem Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn ein Verschulden des Käufers vorliegt. Die Verkäufer sichern ihr Ansprüche oft zusätzlich durch Eigentumsvorbehaltsklauseln in den AGBs ab. Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware bleibt (§ 449 BGB).
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.