_ÖR Lücken

Klagen, Grundrechte

Was ist tauglicher Beschwerdegegenstand und Prüfungsmaßstab bei einer Judikativ-Verfassungsbeschwerde?

Taugliche ist jeder Akt der öffentlichen Gewalt, hier also das letztinstanzliche Urteil. 

Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz, damit ist gemeint, dass nur spezifisches Verfassungsrecht geprüft werden kann. 
Es werden nur verfassungsgarantierte Rechte geprüft, also einmal ob durch verfahrensrechtliche Maßnahmen bei der Auslegung der Gesetze (Anwendung im Einzelfall) oder der Anwendung grundgesetzwidriger Gesetze (sofern das Urteil darauf beruht) den Beschwerdeführer verletzen.

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