Beschaffung/Lager

Zession

Als Zession bezeichnet man die Abtretung von Forderungen gegenüber Kunden oder Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Gehaltszahlungen usw. (§§ 398 - 413 BGB). Dabei werden die Ansprüche aus diesen Verträgen auf den Kreditgeber übertragen. Zwei Zessionsarten unterscheidet man:

Stille Zession: Die Forderungsabtretung an den Kreditgeber wird dem Drittschuldner (Kunde) nicht bekannt gegeben.

Offene Zession: Den Drittschuldnern wird die Forderungsabtretung mitgeteilt. Danach müssen sie ihre Zahlungen direkt an den Kreditgeber leisten. Tun sie dies nicht, sind sie von ihrer Leistungsverpflichtung nicht befreit

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