_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Was muss man beim Verwaltungsrechtsweg beachten, wenn es sich beim Klagegegenstand um Subventionen handelt?

Man muss feststellen, ob die rechtmäßige Subvention öffentlich-rechtlicher Natur ist oder nicht. 
Nach der 2 Stufen Theorie immer dann, wenn es zm das OB der Subvention geht. Das damit begründetet Rechtsverhältnis hingegen könnte privatrechtlicher Natur sein.
Allerdings geht es bei "verlorenen Zuschüssen" idR komplett um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit.

Diskussion