Allgemeines, Tausch

Tauschvertrag

  • Gesetzlich nicht definiert. 
  • Anwendung des Kaufrechts, § 480 
  • Keine Leistung darf in Geld bestehen, sonst Kauf! 
 
Besonderheit: 
  • Schadensersatz statt der Leistung Wahl zwischen Differenz und Surrogationstheorie
  • Bei Minderung, analog § 441 III Ausgleichsanspruch in Geld. 

Diskussion