Allgemeines, Mietrecht

Allgemeines zur Kündigung. 

  • Empfangsbedürftige WE, Gestaltungsrecht. 
    • Zugangserfordernis (Fristwahrung). 
    • Grds. bedingungs - befristungsfeindlich
    • Keine schwebende Unwirksamkeit bei Kündigung durch Minderjährige (§ 111) oder durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§180).
    • Wenn ein bevollmächtigter Vertreter kündigt, kann ich darauf bestehen die Vollmachtsurkunde zu sehen. Legt er diese nicht vor = Unwirksamkeit der Kündigung nach § 111 S. 2 oder § 174! (Rechtsunsicherheit bei Gestaltungsrechten)
 
  • Form: 
    • Nur bei Wohnraum (§ 568) Schriftform. 
      • § 126 a elektronische Form (+).
        • einfache e-mail nicht. 

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