Allgemeines, Mietrecht

Beendigung bei Mietverhältnis auf bestimmte Zeit!

  • Beendigung ipso iure mit Ablauf der Mietzeit (§ 542 II).
    • Bei Wohnraummiete
      • Beschränkte Zulässigkeit von Zeitmietvertträgen (§ 575).
        • Bei Verstoß = Mietverrag über unbestimmte Zeit, § 575 I S. 2. 
      • Schriftform bei Befristung über 1 Jahr, § 550 S. 1. 
        • Bei Verstoß = Mietvertrag über unbestimmte Zeit.
        • Jedoch frühstens zum Ablauf eines Jahres.
 
  • Stillschweigende Verlängerung:               
    • §§ 542 II Nr. 2 i.V.m. § 545 BGB --> dispositiv auch im Wohnraummietrecht!
 
  • Keine ordentliche Kündigung möglich. 

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