Allgemeines, Unmöglichkeit

 
K -----> V KV über den Hund von B. 

K fährt zu V. Dabei schaut er auf sein Handy und fährt zu schnell. 
V hat den Hund seinerseits nicht angeleint. 
Der Hund rennt auf die Straße und wird von K überfahren. 
Verursachungsbeitrag 50/50. 
 
Frage 1. 
Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Hundes gem. § 433 I 1 BGB?
 
Frage 2.
Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB?
 

Beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit. 
 
Frage 1: 
A --> B auf Übergabe und Übereignung
I. Anspruch Entstanden (+). 
II. Anspruch untergegangen. (+)
  • § 275 objektive Unmöglichkeit. 
III. Ergebnis
Keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung. 
 
Frage 2: 
B --> A Kaufpreiszahlung, § 433 II. 
I. Anspruch Entstanden (+). 
II. Anspruch untergegangen. (+)
  • § 326 I. 
    • § 275 (+). 
    • Es sei denn § 326 II 1 Alt. 1 oder 2. 
      • Alt. 1 Gläubiger alleine oder weit überwiegend schuld.(-)
 
III. Unbilliges Ergebnis aus dem Grund der beiderseits zu vertretenen Unmöglichkeit?
  • e.A.:
    • § 326 II 1 (+). 
    • Anschließend Kürzung nach § 254 analog. 
  • a.A.:
    • V gegen K Anspruch aus § 280 I, 241 II zu kürzen um § 254. 
    • K gegen V, §§ 280 I, III, 283 iVm. § 254. 
  • a.A.:
    • § 326 II S. 1 (-). 
    • Wertentscheidung des Gesetzgebers. 
    • Keine Korrektur = § 433 II (-). 

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