_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was ist eine Spontan- und eine Eilversammlung?

Eine Spontanversammlung ist eine Versammlung ohne jede Vorbereitung. Sie fällt nicht unter die Anmeldepflicht nach Art. 13 VersG. 

Eine Eilversammlung hat nur eine kurze Vorbereitungszeit und entsprechend wird die Anmeldefrist auch verkürzt. 

Das alles im Hinblick auf den Schutzbereich des Art. 8 GG.

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