Handelsrecht

Wer ist Kaufmann? 

Nach § 1 HGB Ist-Kaufmann derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. 
 
1. Gewerbe. 
  • selbständige,
    • § 84 I S. 2 HGB. 
  • nach außen erkennbare, 
  • erlaubte, 
  • dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht angelegte Tätigkeit die kein freier Beruf ist. 
 
2. Handelsgewerbe. 
  • Nach § 1 II HGB Vermutung, dass Gewerbebetrieb = Handelsgewerbe, es sei denn einen in kfm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderlich. 
 
3. Betreibt. 
  • Die Person, die aus den getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.
    • Unerheblich wer handelt. 
 
Wenn jemand ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 HGB betreibt, ist er automatisch "Kaufmann kraft Betätigung" (Ist-Kaufmann).
  • Eintragung ins Handelsregister deklaratorische (rechtsbezeugende) Wirkung, § 29 HGB.  
 
§ 2 HGB = Kann-Kaufmann. 
  • Freiwillige Eintragung ins Handelsregister.
  • Dann Eintragung nach § 29 HGB konstitutiv (rechtsbegründende) Wirkung. 
 
§ 5 HGB Unrichtige Eintragung ins Handelsregister. 
1. Fall: 
  • Gesetzlich geregelt. 
  • Wenn Eintragung ins Handelsregister erfolgt, dann kann nach § 5 HGB ggü. einem. Dritten nicht angeführt werden, dass das Gewerbe kein Handelsgewerbe nach § 1 HGB ist. 
2.Fall:
  • Aus § 5 HGB hat die Rspr. die Fallgruppe des "Scheinkaufmanns" abgeleitet. 
  • Einzelpersonen oder Gesellschaften die weder eingetragen sind, noch nach § 1 Soll-Kaufmann, aber sich so verhalten = Behandlung wie Kaufmann. 
 
§ 6 HGB: 
Jede GmBH, jede AG und jede Genossenschaft fällt aufgrund der Rechtsform unter das HGB, auch wenn kein Gewerbe oder kein Handelsgewerbe betrieben wird, § 6 HGB. 

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