§ 263 StGB, Betrug

Allgemein

Was ist ein Eingehungsbetrug?
Wann liegt beim Eingehungsbetrug ein Vermögensschaden vor?

Auf einen Eingehungsbetrug (= Täuschung bei Vertragsschluss) ist dann abzustellen, wenn der Leistungsaustausch oder die Leistung selbst nicht eintritt.
 
Ein Vermögensschaden liegt beim Eingehungsbetrug dann vor, wenn der Anspruch, den der Getäuschte erlangt hat, wirtschaftlich hinter seiner Verpflichtung zurückbleibt. (Grundgedanke der „schadensgleichen Vermögensgefährdung“, die allerdings dann nicht konkret genug ist, wenn der Inanspruchnahme noch Einreden entgegenstehen (Zug-um-Zug Erfüllung, Widerrufsrechte)

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