Immobiliar SR

Herausgabeanspruch gem. § 1007 I, III. 

Herausgabe des bösgläubigen Besitzers; 
 
I. Anspruchsteller = Ehemaliger Besitzer. 
II. Anspruchsgegner = Gegenwärtiger Besitzer. 
III. Besitzer im Zeitpunkt des Besitzerwerbes        bösgläubig in Bezug auf fehlendes Besitzrecht.
 
IV. Kein Ausschluss, § 1007 III. 
  • Anspruchsteller war bei Besitzerwerb selbst bösgläubig
  • Anspruchsteller hatte Besitz freiwillig aufgegeben. 
  • Gegenwärtiger Besitzer hat Recht zum Besitz, §§ 1007 III S. 2, 986. 

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