AG Zivilstation

Beweisverfahren

Was ist der grds. Unterschied zwischen Sachverständigen und Zeugen? Wodurch äußert sich dieser?

Der Sachverständige ist "Gehilfe des Gerichts", während der Zeuge "Gehilfe der Partei" ist. Deswegen können Sachverständige, nicht aber Zeugen, wegen Befangenheit abgelehnt werden § 406 ZPO.

Diskussion