AG Zivilstation

Beweisverfahren

Wann ist eine Parteivernehmung von Amts wegen zulässt?

Sie dient als subsidiäres Beweismittel der Ergänzung bereits erfolgter Beweis- oder Sachverhaltswürdigung und ist nur zulässig, wenn
 
1) für die Richtigkeit der streitigen Behauptung ohnehin eine gewissen Wahrscheinlichkeit (sog. Anbeweis) spricht oder 
 
2) das Gebot der Waffengleichheit einen Anlass gibt (Beweisnot beim Vieraugengespräch, übertragbar auf Sechsaugengespräch).

Diskussion