AG Zivilstation

Erledigung des Rechtsstreits

Welche Besonderheiten ergeben sich für die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung und das Urteil?

1) Die Erledigungserklärung wird in der antragsbezogenen Prozessgeschichte, also hinter dem streitigen Klägervortrag, aufgeführt, im Perfekt
 
2) Die Begründung für die § 91a ZPO Entscheidung kommt am Ende der Entscheidungsgründe. Auch hier werden inzident Sach- und Rechtslage geprüft. 

Diskussion