Personalwirtschaft

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bezogen auf seine Personalakte?

1. Auskunft über die Erfassung und Speicherung der Daten sowie Einsichtnahme.
 
2. Berichtigung falscher Daten
 
3. Löschung unzulässig gespeicherter Daten.
 
4. Sperrung der Daten, derer Richtigkeit der AN anzweifelt.
 
 
Einsichtnahme:
  • Bei der Einsichtnahme kann Betriebsrat hinzugezogen werden.
  • Auch Einsichtnahme in neben Akten, Datenbanken etc.
  • recht auf Einsichtnahme besteht grundsätzlich jederzeit, aber vor allem innerhalb der betrieblichen Arbeitszeit
  • Mitarbeiter darf Auszüge und Kopien auf eigene kosten anfertigen
  • Einsichtnahme auch ohne besondere Begründung möglich.
 
Berichtigungsanspruch:
  • Unrichtige Einträge müssen auf Verlangen entfernt werden
  • Arbeitnehmer kann verlangen, dass Einträge ihm erklärt werden
  • Zusätzlich kann Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung verlangen, die in die Akte aufgenommen werden muss
 

Diskussion