Personalwirtschaft

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
 
verbietet Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus (acht) Gründen:
 
  1. der Rasse oder
  2. wegen der ethnischen Herkunft
  3. des Geschlechtes
  4. der Religion oder
  5. Weltanschauung
  6. einer Behinderung
  7. des Alters oder
  8. der sexuellen Identität
Ziel des AGG ist, Benachteiligung zu verhindern oder zu beseitigen.

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