Personalwirtschaft

Tarifautonomie

bedeutet, dass der Tarifvertrag durch freie Vereinbarungen der (unabhängigen) Tarifvertragsparteien ohne Mitwirkung einer staatlichen Stelle zustande kommt. Ein wichtiger Bestandteil der Tarifautonomie ist das Streikrecht (festgelegt im GG)
 
Ein Verstoß gegen die Tarifautonomie stellt z.B. das Eingreifen der Regierung in laufende Tarifverhandlungen dar.

Diskussion