StA-Klausur 

Welche Möglichkeiten gibt es für die StA nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ? 

--> sog. Abschlussverfügung 
 
- Erhebung der öffentlichen Klage gem. §170 I 
- Einstellung bei fehlendem hinreichendem Tatverdacht §170 II
-> Einstellung aus tatsächlichen Gründen (strafbares verhalten nicht nachweisbar)
-> Einstellung aus rechtlichen Gründen (Verhalten nicht strafbar) 
- vorübergehende Einstellung wegen eines vorübergehenden Verfahrenshindernisses §154f
- Einstellung aus Opportunitätsgründen §153 ff.  

Diskussion