StA-Klausur 

Definition Tat im prozessualen Sinne gem. §264 StPO 

Eine prozessuale Tat ist ein durch die Anklage geschildertes konkretes geschichtliches Vorkommnis, das sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorgängen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.
 
Zur Tat gehört dabei das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt.

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