StA-Klausur 

Welcher Rechtsbehelf ist gegen belastende Maßnahmen im Ermittlungsverfahren statthaft? 

- für Rechtsschutz gegen die Anordnung der Maßnahme als solche durch die Richter: Beschwerde gem. §304 I 
 
- für Rechtsschutz gegen Anordnungen durch die StA oder wenn sich der Betroffene gegen die Art und Weise wendet (alle anderen Fälle):
Antrag auf richterliche Entscheidung gem. §98 II S.2 direkt oder analog (analog, da nur Beschlagnahme erfasst, also zB Wohnungsdurchsuchung)

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