AG Zivilstation

Erledigung des Rechtsstreits

Wie ist die Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffen, wenn die Erledigung vor Anhängigkeit eintritt?

Grundsätzlich ist hier § 269 ABs. 3 S. 3 ZPO nicht einschlägig, wenn die Erledigung vor Anhängigkeit eintritt. 
 
Indes wendet die h. M. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auch auf solche Fälle an, in denen die Erledigung vor Anhängigkeit eingetreten ist und der Kläger hiervon unverschuldet keine Kenntnis hatte.

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