AG Zivilstation

Klgehäufung, -rücknahme, -änderung

Wonach bestimmt sich der Klagegegenstand?

Nach dem herrschenden zweigliedrigen prozessualen Streitgegenstand definiert sich der Kagegenstand aus Klageantrag und dem zu seiner Begründung vorgebrachten Lebenssachverhalt

Diskussion