StA-Klausur 

Was lässt sich nach der Rechtsprechung aus § 100 e I S. 2 StPO entnehmen?

--> StA hat eine eigene Kompetenz für Abhörmaßnahmen bis zu drei Tagen
-> Sofern bis zum Ablauf des dritten Tages keine richterliche Bestätigung vorliegt, tritt die staatsanwaltschaftliche Anordnung nur ex-nunc außer Kraft 

Diskussion