Prüfungswissen Mündliche

Rspr. des BAG

Welche jüngste Entscheidung des BAG erging zum Thema sachgrundlose Befristung?

  • die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG unzulässig, wenn vor etwa acht Jahren ein Arbeitsverhältnis von eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat
  • 2011 hatte das BAG noch entschieden, das § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG in verfassungskonformer Auslegung nicht solche Arbeitsverhältnisse erfasse, die länger als drei Jahre zurücklagen
  • Diese Rspr. kann jedoch vor dem Urteil des BVerfG zu dieser Frage nicht aufrechterhalten werden --> denn dies würde die Grenzen vertretbarer Auslegung überschreiten, da der Gesetzgeber eine derartige Karenzzeit nicht regeln wollte
  • Genauer: Richterliche Rechtsfortbildung darf den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen
  • Allerdings: Verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG soweit das Verbot sachgrundloser Befristung unzumutar ist --> dies ist der Fall wenn keine Gefahr der Kettenbefristung besteht und das Verbot nicht erforderlich ist, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu erhalten
    • zB wenn Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer war

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