StPO Kurs-U

Grundsätze für die Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens

 
1. Das Akkusationsprinzip, § 151 
- Der Richter kann nur verurteilen, wenn eine Anklage vorliegt, d.h. es bedarf einer Anklage 
- Anklageschrift, vgl. § 200
 
2. Das Offizialsprinzip, § 152 I
- von Amtswegen "ex officio", d.h. durch den Staat
- Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft 
- Ausnahme hiervon: Privatklagedelikte 
- Einschränkungen: - Antragsdelikte; - Ermächtigungsdelikte 
 
3. Das Legaltiätsprinzip, § 170
- § 170 I, bei hinrechendem Tatverdacht muss eine öffentliche Klage erhoben werden. 
- Willkürverbot fußt auf Art. 3 I GG 
- materiell-rechtlich abgesichert durch: Strafvereitelung im Amt § 258a StGB 
- prozessual abgesichert durch: Klageerzwingungsverfahren, § 172ff. StPO 
- Beachte: Auch eine Einstellung entspricht dem Legalitätsprinzip, vgl. § 172 II StPO 
- Ausnahmen vom Legalitätsprinzip: 
- § 153f. Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip 
- Einstellung trotz hinreichendes Tatverdachts aufgrund Prozessökonomie 
 
 
 

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