Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA

unberechtigte GoA: Stellung des Geschäftsherrn 

der Geschäftsherr einer unberechtigten GoA hat die Wahl:
  • grds stehen ihm die von Gesetz vorgesehenen Ansprüche aus dem GoA Recht zu 
    • daneben kann er aus allgemeinen Vorschriften gegen den Geschäftsführer vorgehen 
  • der Geschäftsherr kann aber auch die unberechtigte GoA genehmigen (§§ 684 S.2, 184 BGB)
    • in diesem Fall wird aus der unberechtigten GoA eine berechtigte mit den entsprechenden Rechten und Pflichten 

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