Geschäftsführung ohne Auftrag

Prüfungsschemata, unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB

unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB: Prüfungsschema

  1. Geschäftsführung ohne Auftrag
    1. Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB
    2. Geschäftsbesorgung 
    3. für einen anderen 
    4. ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
  2. Unberechtigte Übernahme der Geschäftsführung gemäß § 678 BGB
    1. objektive Nichtberechtigung
    2. Übernahme-Verschulden = Erkennenmüssen des Geschäftsführers 
  3. Rechtsfolge

Diskussion