Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten

unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten: Geschäftsbesorgung 

  • Geschäftsbesorgung ist jede fremdnützige Tätigkeit im rechtlichen oder tatsächlichen Sinn 
  • dazu zählt rechtsgeschäftliches Handeln und die Vornahme eines Realaktes 
    • nicht aber bloßes Dulden, Unterlassen oder willenlose Reflexhandlungen 

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