Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten

unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten: für einen anderen 

  • für einen anderen wird tätig, wer in dem Bewusstsein handelt, dass ein fremdes Geschäft vorliegt und mit dem Willen handelt, es als fremdes zu führen 
  • dies setzt voraus,
    • dass ein fremdes Geschäft vorliegt 
    • der Geschäftsführer Bewusstsein von der Fremdheit hat 
    • und der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt 

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