Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten

unberechtigte GoA: Herausgabe des Erlangten: ohne Auftrag 

  • die Geschäftsführung muss ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung erfolgt sein 
  • dies ist der Fall, soweit keine Vertragsbeziehung zum Geschäftsherrn und keine sonstige, insbesondere gesetzliche Berechtigung besteht 

Diskussion