Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA

angemaßte GoA: Stellung des Geschäftsführers 

  • der Geschäftsführer hat die Geschäftsführung grds zu unterlassen 
  • macht der Geschäftsherr seine Ansprüche gemäß § 687 Abs.2 S.1 BGB gegen den Geschäftsführer geltend, treffen ihn die Rechte und Pflichten eines Beauftragten (§ 677 BGB; § 678 BGB; § 681 S.2 BGB iVm §§ 666, 667, 668 BGB)

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