Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA, angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB

angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB:  ohne Auftrag 

  • die Geschäftsführung muss ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung erfolgt sein 
  • dies ist der Fall, soweit keine Vertragsbeziehung zum Geschäftsherrn und keine sonstige gesetzliche Berechtigung besteht 

Diskussion