Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, angemaßte GoA, angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB

angemaßte GoA: Ansprüche aus § 687 Abs.2 BGB:  positive Kenntnis von Fremdheit 

  • der Geschäftsführer muss zunächst im Bewusstsein der Fremdheit handeln
    • anders als bei der echten GoA handelt der Geschäftsführer aber nicht mit Fremdgeschäftsführungswillen, sondern hat von der Fremdheit und seiner fehlenden Berechtigung positive Kenntnis 
  • trotz des Bewusstseins um die Fremdheit des Geschäfts führt der Geschäftsführer dieses eigennützig, dh er maßt sich ein fremdes Geschäft als eigenes an (Vorsatz)

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