Beweismittel

- Zeugen §§ 48-71 (sachverst. Zeuge § 85)
  • Mitbeschuldigte, wenn das Verfahren getrennt wird
  • Drei Pflichten: Erscheinen, Aussagen, ggf. beeiden
- Sachverständige §§ 72-93 vom Gericht bestellt, Verweis auf §§ 52ff. in § 76
- Urkunden §§ 249-256 (Personalbeweis aber vorrangig, s. Unmittelbarkeitsgrundsatz; wenn es auf den Inhalt ankommt, Urkunde, wenn bspw. die Art der Schrift --> Augenschein)
- Augenscheinsobjekte §§ 86-91
- Angaben des Beschuldigten §§ 133
 
Potentielle Bedeutsamkeit der Beweismittel genügt

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