Gefahr im Verzug

GiV I
Beamter muss prüfen:
- Wie lange bräuchte Richter zur Entscheidung? (--> Umfang, Komplexität d. Verfahrens; Form - schriftlich oder mündlich möglich?)
- Wäre Zeitverlust kausal für gesteigerte Gefahr der Vereitelung des Durchsuchungserfolges?
- Wenn richterl. Notdienst besteht --> Beamter muss versuchen, ihn zu erreichen und dies dokumentieren
- Entscheidung jetzt: Gericht muss zumindest überprüfen, ob Bedarf für einen Notdienst besteht, sonst schon deswegen rechtswidrig
 
GiV II --> Wenn (+), dann können StA u. Ermittlungspersonen (§ 152 II GVG - Pol., Forstbeamte, Steuerfahndung etc.) anordnen und zwar gleichberechtigt

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