Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

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Legalitätsprinzip §§ 152 II, 160 I: Pflicht zur Ermittlung und Verfolgung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.
 
...Sofern nicht im Einzelfall Bestimmung Prozessrecht Nichtverfolgung erlaubt -->
Opportunitätsprinzip: Durchbrechung des Legalitätsprinzips in bestimmten Fällen: Keine Verfolgungspflicht, sondern Verfolgungsermessen. (§§ 153ff., 376, 45 JGG, 31a BtMG)
 
Sinn Opportunitätsprinzip: ausgewählte Verfolgung bei Tatserien, Ausblendung unwesentlicher Nebenaspekte, vereinfachte, informelle Sanktionierung (wenn genügt), Bagatelldelikte, Delikte in sich selbst regulierenden Subsystemen (Familie, Clique, Betrieb)

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