Definition prozessuale Tat §§ 155, 264

Historisch einheitliches und abgegrenztes Geschehen, dessen tatsächliche Elemente innerlich so miteinander verknüpft sind, dass ihre Auftrennung und Aburteilung in zwei verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung anzusehen wäre.
 
--> Wird gleiche proz. Tat (tats.) nur rechtl. anders gewürdigt, bedarf es nur eines Hinweises (§ 265)
--> Soll neue proz. Tat in das Verfahren einbezogen werden, bedarf es Nachtragsklage (§ 266)

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