Rechte des Verletzten im Strafverfahren

Nebenklageberechtigt? --> Steht in § 395
--> Sonst "einfacher" Verletzter
 
Rechte jedes Verletzten
  • Klageerzwingungsbefugnis § 172 (sofern er selbst Antrag gestellt hat, nicht allein Privatklagedelikt und keine Einstellung aus Opportunitätsgründen)
  • Privatklage §§ 374ff. (Wenn Privatklagedelikt und StA Verfahren eingestellt hat)
  • In § 406d ff. stehen noch welche
  • Recht auf Initiierung Adhäsionsverfahren §§ 403ff.: Geschädigter kann sich der erhobenen öffentlichen Klage wegen einer Tat zu seinem Nachteil durch einen Antrag auf Zuerkennung von SE/Schmerzensgeld anschließen (Erfolg --> Titel § 406 III) [Nicht so oft: Strafrichter kein ZR-Experte, Antrag geht bei Einstellung ins Leere --> Muss vor Zivilgericht]
 
Nebenklageberechtigter Verletzter...
 
Rechte des Nebenklägers
  • Ähnliche Stellung wie StA
  • Frage-, Erklärungs- und Antragsrechte in der Hauptverhandlung und kann Rechtsmittel gegen freisprechendes Urteil einlegen (§ 401)
  • Verfahrenseinstellung (§§ 153ff.) muss er aber nicht zustimmen
  • Kriegt die Anwaltskosten (§ 472)

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